Seit dem 1. Juli 2022 können eidg. anerkannte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen selbständig über die Grundversicherung (KVG) abrechnen, sofern die Behandlung auf ärztliche Anordnung erfolgt. Es ist weiterhin auch möglich eine Psychotherapie im Rahmen der Zusatzversicherung (VVG) abzurechnen. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie eine ärztliche Zuweisung in eine Psychotherapie im Rahmen der Zusatzversicherung benötigen.
Psychologische Beratung sowie Supervision und Selbsterfahrung sind keine kassenpflichtigen Leistungen. Das Honorar wird bei der Anmeldung festgelegt.